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Grundsätzlich kauft ein Bio-Betrieb Bio-Tiere zu. Bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Tieren sind bei einigen Tierkategorien jedoch Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmen beziehen sich außer bei Geflügel ausschließlich auf Zuchttiere.
Junge Zuchtstiere dürfen im Alter zwischen 6 und 12 Monaten aus Gründen der Arbeitssicherheit (frühzeitiges Anlernen) zugekauft werden. Sobald das Tier das 12. Lebensmonat vollendet hat, muss für dieses im VIS ein Antrag auf konventionellen Tierzugang gestellt werden. Diesem Antrag ist als Nachweis des Alters ein Auszug aus der Rinderdatenbank sowie ein Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit aus der Tierdatenbank (Almmarkt.com) beizulegen. Die Umstellungszeit beginnt ab dem Genehmigungsdatum. Achtung: Liegt bei der Vorortkontrolle keine Genehmigung auf, folgt eine Sanktionierung durch die Kontrollstelle als auch eine Meldung an den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Ab 2025 bedeutet eine fehlende Genehmigung, dass das Tier den Betrieb als konventionelles Tier verlassen muss. BIO AUSTRIA rät deshalb dazu, den Antrag im VIS umgehend bei Kauf des jungen Zuchtstieres zu stellen.
Gemeinschaftsstiere (betriebsübergreifende gemeinsame Nutzung eines konventionellen Zuchtstiers am Bio-Betrieb) können ohne Genehmigung am Bio-Betrieb eingesetzt werden. Ein solcher Stier kann nicht den Bio Status erlangen.
Genehmigung bei VIS einholen
Alle Zukäufe von konventionellen Zuchttieren auf Bio-Betriebe sind genehmigungspflichtig. Ausgenommen davon sind gefährdete Nutztierrassen, die in der ÖPUL-Liste angeführt sind und Bienen gemäß Zukaufsgrenze.
Bei der Antragstellung im VIS ist eine Bestätigung über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren beizulegen. Diese erhalten Sie nach einer Abfrage der Verfügbarkeit von Bio-Tieren auf den Bio-Tierdatenbanken:
Pferdeartige, Geweihträger, Neuweltkameliden, Kaninchen: Nicht-Verfügbarkeitsnachweise sind bei den neu eingerichteten Servicestellen von BIO AUSTRIA, den Landwirtschaftskammern oder bei den jeweiligen Zuchtverbänden erhältlich.
Seit 1.1.2023 muss der Zukauf von konventionellen Küken von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Grundsätzlich gilt ja, dass Bio-Tiere zukaufen sind. Bei Enten, Gänsen, Puten und speziellen Hühnerrassen sind leider noch nicht ausreichend Bio-Tiere verfügbar und es muss auf konventionelle Herkunft zurück gegriffen werden. Dieser Zukauf muss ab dem 1.1.2023 von der zuständigen Behörde genehmigt werden und folgende Voraussetzungen beachtet werden:
Gänse-, Enten- und Putenküken sowie spezielle Legeküken wie Sulmtaler, Blausperber oder Sussex können konventionell zugekauft werden. Die genaue Liste an nicht-bio-verfügbaren Tieren finden sie im „Verzeichnis über die Verfügbarkeit biologischer Küken“ unter: www.verbrauchergesundheit.gv.at
Die Küken dürfen maximal drei Tage alt sein.
Umstellungsfristen beachten! Für Eier betragen sie 6 Wochen, für Geflügel zur Fleischproduktion 10 Wochen bzw. bei Pekingenten 7 Wochen
Es ist der geschätzte Jahresbedarf an konventionellen Küken zu beantragen
Die behördliche Genehmigung erfolgt vor dem Zukauf und muss für die Vor-Ort-Kontrolle aufliegen. Die Antragstellung erfolgt über das VIS-System vis.statistik.at
Zugang der Tiere frühestens ab Datum der Genehmigung.
Die Genehmigung gilt bis längstens 31.12. des beantragten Kalenderjahres
Weitere Infos und Anleitung zur Antragstellung unter: Anleitungen & Handbücher unter: vis.statistik.at
Bei der Antragstellung über das VIS-System unterstützt Sie die Geflügelberatung